Die Generalprokuratur unterstützt den Obersten Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren und erfüllt darüber hinaus mit der Befugnis, eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zu erheben, eine bedeutende Funktion bei der Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit im Strafrecht. Mit 1. 11. 2023 wurde die bisherige Stellvertreterin Mag. durch Bundespräsident Dr. auf Vorschlag von BM Dr. zur Generalprokuratorin ernannt.

