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Fehlen von Indizien für die allgemeine Begreiflichkeit der heftigen Gemütsbewegung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/42AnwBl 2024, 93 Heft 2 v. 30.1.2024

Bei Fehlen von Indizien für die allgemeine Begreiflichkeit der heftigen Gemütsbewegung ist eine Eventualfrage in Richtung des Verbrechens des Totschlags nicht zu stellen.

12 Os 32/23g

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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