Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Nach dem BaFG sind Websites, auf denen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr angeboten werden, barrierefrei zu gestalten. Sind auch Websites von Anwaltskanzleien betroffen?
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

