Die Finanzprokuratur als "Anwalt der Republik" ist im besonderen Maße dem Rechtsstaat sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die diesen Staat ausmachen, verpflichtet. Diese Verpflichtung drückt auch § 5 ProkG (FN .
Die Finanzprokuratur als "Anwalt der Republik" ist im besonderen Maße dem Rechtsstaat sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die diesen Staat ausmachen, verpflichtet. Diese Verpflichtung drückt auch § 5 ProkG (FN .
