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Cybersicherheit - Die NIS-2-Richtlinie und das NISG 2024 Ein Überblick über den Anwendungsbereich und Ausschnitte aus dem Regelungsumfang

AbhandlungAufsatzDominic GerstbergerAnwBl 2024/279AnwBl 2024, 628 - 630 Heft 11 v. 25.10.2024

Die Abkürzung NIS steht für Netz- und Informationssystemsicherheit. Ein erster rechtsverbindlicher Rahmen zur Vereinheitlichung des Sicherheitsniveaus für Netz- und Informationssysteme innerhalb der EU wurde im Jahre 2016 durch die NIS-1-Richtlinie (FN ) geschaffen. Dadurch wurde die Cybersicherheit sogenannter "wesentlicher Dienste" (insb kritische Infrastruktur) wesentlich gestärkt. Schon zwei Jahre nach der Umsetzung der NIS-1-Richtlinie in Österreich durch das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) im Jahr 2018 legte die Europäische Kommission in Verfolgung der EU-Cybersicherheitsstrategie am 16. 12. 2020 den Entwurf der NIS-2-Richtlinie vor. Diese wesentlich weitreichendere NIS-2-Richtlinie war bis 17. 10. 2024 in nationales Recht zu transformieren. Die wesentlichen Zielsetzungen und Neuerungen sollen mit nachfolgendem Beitrag dargestellt werden.

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