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Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/72AnwBl 2023, 161 Heft 3 v. 3.3.2023

1. Wenn eine Markenrechtsverletzung im Betrieb eines Unternehmens von einem Bediensteten oder Beauftragten begangen wird, kann der Unternehmensinhaber gem § 54 Abs 1 MarkSchG auf Unterlassung geklagt werden.

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