Das der Veranlagung in der Versorgungseinrichtung Teil B zugrunde liegende AVO-System wurde mit Beschluss der Vertreterversammlung des ÖRAK vom Austrian Lawyers Pension System (ALPS) abgelöst.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Das der Veranlagung in der Versorgungseinrichtung Teil B zugrunde liegende AVO-System wurde mit Beschluss der Vertreterversammlung des ÖRAK vom Austrian Lawyers Pension System (ALPS) abgelöst.
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