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Vertreterversammlung des ÖRAK

Wichtige InformationenAufsatzSilvana Asen, Alexander Dittenberger, Ursula Koch, Christian MoserAnwBl 2022, 551 - 552 Heft 11 v. 8.11.2022

Mit Beschluss der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 22. 9. 2022 haben die Delegierten zur Vertreterversammlung Änderungen der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs (RL-BA 2015), der Verordnung der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages über die Versorgungseinrichtungen Teil A der österreichischen Rechtsanwaltskammern (Satzung Teil A 2018), der Verordnung der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages über die Versorgungseinrichtungen Teil B der österreichischen Rechtsanwaltskammern (Satzung Teil B 2018), der Richtlinie der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages über die Errichtung und Führung eines Patientenverfügungsregisters der österreichischen Rechtsanwälte (RAPatVR-RL), der Richtlinie der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages über die Errichtung und Führung eines Testamentsregisters der österreichischen Rechtsanwälte (RATR-RL), der Richtlinie gem § 37 Abs 1 Z 7 RAO über die Errichtung und Führung eines anwaltlichen Urkundenarchivs (Urkundenarchiv-RL) und der Richtlinie gem § 37 Abs 1 Z 1a RAO über Ausweiskarten mit elektronischer Anwaltssignatur (Ausweis-RL) vorgenommen.

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