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Verwechslungsgefahr iSd § 10 Abs 1 Z 2 MSchG

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/53AnwBl 2019, 126 Heft 3 v. 11.3.2019

Durch die Übernahme eines nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteils aus einer Wortbildmarke kann keine Verwechslungsgefahr abgeleitet werden, sondern nur aus der gänzlichen Übernahme einer bildlichen Gestaltung ganz oder in ihren charakteristischen Elementen. Bei nicht kennzeichnungskräftigen Buchstaben können bereits geringe Unterschiede in der grafischen Darstellung die Gefahr von Verwechslungen beseitigen.

4 Ob 66/18m

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