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Treuepflicht zum Mandanten, Interessenkollision

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2019/45AnwBl 2019, 115 - 116 Heft 2 v. 28.1.2019

Die Verpflichtung zur Bekanntgabe allfälliger Befangenheitsgründe trifft den Sachverständigen, nicht aber den ihn vorschlagenden Rechtsanwalt.

Bei der Prüfung einer möglichen Interessenkollision sind nicht rein hypothetische zukünftige Geschehensabläufe, sondern nur die konkrete Gefährdung von Klienteninteressen zu berücksichtigen.

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