vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertraulichkeit von Disziplinarangelegenheiten

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2019/313AnwBl 2019, 796 - 797 Heft 12 v. 29.11.2019

Der (sachlich nicht gerechtfertigte) Vorwurf an den Gegenvertreter vor Gericht, sein Verhalten sei disziplinär, ist disziplinär.

Die Offenbarung von Disziplinarangelegenheiten begründet nicht nur eine Beeinträchtigung von Ehre oder Ansehen des Standes, sondern auch eine Berufspflichtenverletzung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!