vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Aufklärungsrüge ist gegenüber der Verfahrensrüge subsidiär

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/298AnwBl 2019, 731 Heft 12 v. 29.11.2019

In der HV gestellte Anträge sind allein Gegenstand der Verfahrensrüge nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO.

15 Os 148/18f

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!