Im Rahmen der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung [EG] 883/2004 und Verordnung [EG] 987/2009) wird geregelt, welche sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind, wenn eine Person in mehreren Mitgliedstaaten (= Vertragsstaaten der Verordnung) eine Erwerbstätigkeit ausübt.
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