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Einhebung der Kommunalsteuer

Steuer & ServiceChristoph RitzAFS 2021, 46 Heft 2 v. 15.4.2021

Der Beitrag behandelt Bestimmungen, aus denen sich für die Kommunalsteuer Unterschiede zur Einhebung von Bundesabgaben ergeben.

Normen: § 212b BAO, § 213a BAO, § 217a BAO, § 227a BAO, § 242a BAO, § 6a KommStG 1993, § 11 Abs 3 KommStG 1993

1. Einleitung

Die BAO ist zwar (zufolge § 1 Abs 1 BAO) auch bei der Einhebung der Kommunalsteuer anwendbar, allerdings ergeben sich Abweichungen von den für die Einhebung von Bundesabgaben (zB Dienstgeberbeitrag) geltenden Bestimmungen

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