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Unrichtiges Antragsdatum im Abweisungsbescheid betreffend Familienbeihilfe

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2020, 18 Heft 1 v. 15.2.2020

Normen: § 10 Abs 2 FLAG 1967, § 13 FLAG 1967, § 85 Abs 1 BAO

Als Sache des Beschwerdeverfahrens, somit als Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, ist jene Angelegenheit anzusehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde gebildet hat.

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