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Anhängige Amtsrevisionen

VerwaltungsgerichtshofHubert W. FuchsAFS 2015, 117 Heft 3 v. 1.6.2015

Der Zinsbegriff iSd § 11 Abs 1 Z 4 KStG 1988 (BGBl I 2004/54) ist weit auszulegen und umfasst auch Nebenkosten für die Überlassung von Kapital (vgl VwGH 27.2.2014, 2011/15/0199).

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