Beispiel:
Ein Einzelunternehmen mit Betriebsgrundstück wird gegen Übernahme aller Aktiven und Passiven gegen Leibrente in Höhe von 600 Euro, zahlbar monatlich im Vorhinein mit 1.1. 2017 vom Vater an den Sohn übergeben, mit diesem Tag beginnt die Verpflichtung zur Zahlung der Leibrente. Vertragsabschluss am 7.10.2016. Der Übergeber ist am 3.10.1956 geboren.
Gemeiner Wert bew BV | 53.000 Euro | Teilwert bew BV | 53.000 Euro |
Gemeiner Wert Grdst | 40.000 Euro | Einheitswert Grdst | 12.000 Euro |
Verbindlichkeiten | 5.000 Euro |
Gesamtgegenleistung für Grundstück und bew BV
Kapitalwert der Leibrente (§ 16 Abs. 2 BewG 1955) | 98.420,57 |
Verbindlichkeiten | 5.000,00 |
Die GrESt ist nach den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 zu ermitteln.
Gebühr
Kap Rente | : | x | = | Gem Wert insgesamt | : | Gem Wert bew BV |
98.420,57 | : | x | = | 93.000 | : | 53.000 |
x | = | 56.089 |
x ist jener Teil der kapitalisierten Leibrente, der auf das bew BV entfällt.
Geb 2% von 56.089 - = 1.121,80.
Von einem einheitlichen Rechtsgeschäft ist beispielsweise auszugehen, wenn eine Schenkung einer Liegenschaft gegen Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes an der Liegenschaft und die Einräumung des Fruchtgenussrechtes wiederum gegen laufende Zahlung von Beträgen in Höhe der AfA erfolgt (vgl. VwGH 3.9.2020, Ra 2020/16/0109).
Von keinem einheitlichen Rechtsgeschäft ist unter anderem auszugehen, wenn- einerseits für die Liegenschaftsübertragung und andererseits für das Fruchtgenussrecht/Wohnrecht jeweils betragsmäßig gesonderte Gegenleistungen vereinbart werden;
- die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes gegen laufende Zahlung von Beträgen in Höhe der AfA zeitlich losgelöst von der Liegenschaftsübertragung erfolgt oder
- die an den Rechtsgeschäften beteiligten Personen nicht ident sind.
Beispiel:
Es wird ein Grundstück entgeltlich übertragen. Gleichzeitig wird dem Verkäufer ein Wohnrecht gegen eine monatliche Zahlung von 1.000 Euro eingeräumt.
Es liegt kein einheitliches Rechtsgeschäft vor, da für die Einräumung der Dienstbarkeit (Wohnrecht) eine gesonderte Gegenleistung vereinbart wurde.