Aus Gründen der Verlässlichkeit sind Vergleichsunternehmen mit vergleichbaren Rechnungslegungsvorschriften heranzuziehen (Z 2.52 bzw. 3.35 OECD-VPL). Da durch die EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU ) die Rechnungslegungsvorschriften innerhalb der EU harmonisiert wurden, ist bei nach EU-Rechnungslegungsvorschriften bilanzierenden Vergleichsunternehmen in der Regel von einer ausreichenden Vergleichbarkeit der Rechnungslegungsvorschriften auszugehen.
Die Verwendung von Mehrjahresdaten kann Vergleichbarkeitsanalysen verlässlicher gestalten (Hinweis auf Z 3.75 ff OECD-VPL). Dies gilt sowohl für Daten des geprüften Unternehmens (tested party) als auch für jene der herangezogenen Vergleichsunternehmen. Für die Ermittlung der Bandbreite (Rz 76) kann daher ein Mehrjahreszeitraum angesetzt werden, wobei durch die Anwendung eines (zB nach Umsatz) gewichteten Durchschnitts unverhältnismäßig großen Schwankungen einzelner Jahre entgegenzuwirken ist. Bei der Anwendung von Mehrjahresdaten ist auf ein konsistentes Vorgehen zu achten. Dabei bestehen zB keine Bedenken, wenn wiederholt Mehrjahreszeiträume herangezogen werden, die jeweils einer Dauer von drei Jahren entsprechen und unmittelbar aufeinander folgen, ohne dass einzelne Jahre aus der Mehrjahresbetrachtung herausfallen. Es wird in der Regel nicht zu beanstanden sein, wenn die vom geprüften Unternehmen tatsächlich erzielte Marge ausnahmsweise in einem Jahr geringfügig außerhalb der durch die Datenbankstudie ermittelten Bandbreite liegt, wenn die erzielte Marge im Mehrjahresschnitt innerhalb dieser Bandbreite gelegen ist.Beispiel:
Eine österreichische Vertriebsgesellschaft (Limited-Risk-Distributor) einer deutschen Unternehmensgruppe ermittelt ihre Verrechnungspreise auf Basis der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode. Im Jahr X4 erzielt die Gesellschaft eine am Umsatz orientierte Nettogewinnspanne (EBIT-Marge) von 2,97%. Zur Ermittlung von Vergleichswerten wurde eine Datenbankstudie durchgeführt. Nach dem qualitativen Screening verblieben zwölf Vergleichsunternehmen, deren EBIT-Margen der Jahre X1 bis X3 herangezogen wurden.
Um Sondereffekte einzelner Jahre zu reduzieren, wurde zunächst für jedes Vergleichsunternehmen ein nach Umsatz gewichteter Durchschnitt ermittelt. Dabei wird die Summe der EBIT der Summe der Umsätze über die drei Jahre gegenübergestellt:
Vergleichsunternehmen | Durchschnitt | ||||
X1 | X2 | X3 | einfach | gewichtet | |
Umsatz | 1000 | 500 | 5000 | ||
EBIT | 30 | 24 | 15 | ||
EBIT-Marge | 3,00% | 4,80% | 0,30% | 2,70% | 1,06% |
Beispiel (Fortsetzung):
Die Datenbankrecherche umfasst 20 unabhängige Fremdunternehmen, von denen nach Durchführung eines qualitativen Screenings 12 als ausreichend vergleichbar angesehen werden. Da noch gewisse nicht quantifizierbare Vergleichbarkeitsmängel bestehen, wird - zB mithilfe der Excel-Formel QUARTILE.INKL - eine Interquartilsbandbreite der EBIT-Margen ermittelt.
Schritt 1: Ermittlung der gewichteten Durchschnitte
Vergleichsunternehmen | Jahr 01 | Jahr 02 | Jahr 03 | Gewichteter Durchschnitt* |
U-1 | 3,05% | 4,76% | 0,35% | 1,72% |
U-2 | 1,31% | 2,09% | 2,40% | 2,11% |
U-3 | 2,41% | 2,23% | 2,90% | 2,47% |
U-4 | 2,34% | 1,90% | 2,27% | 2,25% |
U-5 | 2,19% | 2,71% | 2,96% | 2,69% |
U-6 | 3,20% | 3,01% | 4,92% | 3,46% |
U-7 | 3,12% | 3,55% | 3,07% | 3,33% |
U-8 | 2,46% | 3,18% | 3,28% | 3,09% |
U-9 | 3,62% | 3,44% | 3,18% | 3,35% |
U-10 | 4,07% | 3,16% | 3,75% | 3,74% |
U-11 | 3,99% | 4,52% | 4,41% | 4,08% |
U-12 | 5,10% | 5,77% | 6,33% | 5,83% |
Schritt 2: Ermittlung der Interquartilsbreiten
Minimum | 1,31% | 1,90% | 0,35% | 1,72% |
1st | 2,39% | 2,59% | 2,78% | 2,42% |
Median | 3,09% | 3,17% | 3,13% | 3,21% |
3rd | 3,71% | 3,79% | 3,92% | 3,53% |
Maximum | 5,10% | 5,77% | 6,33% | 5,83% |
* Anmerkung: Die Ermittlung der gewichteten Durchschnitte für jedes einzelne Vergleichsunternehmen erfolgt wie in Rz 75 beschrieben und ist hier nicht im Detail dargestellt.
Auf Basis der gewichteten durchschnittlichen EBIT-Margen ergibt sich ein unteres Quartil in Höhe von 2,42%, ein Median in Höhe von 3,21% und ein oberes Quartil in Höhe von 3,53%. Das heißt, die Interquartilsbandbreite, innerhalb derer jeder Wert als fremdüblich anzusehen ist, reicht von 2,42% bis 3,53%. Mit einer gewichteten durchschnittlichen EBIT-Marge von 2,97% liegt die österreichische Vertriebstochter innerhalb der fremdüblichen Bandbreite.