Mit 1. Dezember 2024 wird die Arbeitsrichtlinie VB-0840 in der Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht.
Die Einfuhrbeschränkungen für Quecksilber, Quecksilbergemische und mit Quecksilber versetzte Produkte sind in der TARIC-Maßnahme 748 (Einfuhrkontrollen von Quecksilber) enthalten.
Die Ausfuhrbeschränkungen für Quecksilber, Quecksilberverbindungen, Quecksilbergemische und mit Quecksilber versetzte Produkte sind in der TARIC-Maßnahme 749 (Quecksilber-Ausfuhrkontrolle) enthalten.
Eine Liste der Waren, die Ein- und Ausfuhrverboten und -beschränkungen unterliegen, findet man samt dazugehörigen KN-Codes in der VB-0840.
Auf der Website der Europäischen Kommission können in der TARIC-Datenbank die zu codierenden Bedingungen zu den betroffenen KN-Codes abgefragt werden.
Bundesministerium für Finanzen, 26. November 2024
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 2017/852 , ABl. Nr. L 137 vom 24.05.2017 S. 1 |
Schlagworte: | Quecksilber, Amalgam |
Verweise: | VB-0840 |