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Information zu der am 1. Dezember 2024 in Kraft tretenden Arbeitsrichtlinie Quecksilber (VB-0840)

BMF2024-0.785.3601.12.20242024

Mit 1. Dezember 2024 wird die Arbeitsrichtlinie VB-0840 in der Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht.

Die Einfuhrbeschränkungen für Quecksilber, Quecksilbergemische und mit Quecksilber versetzte Produkte sind in der TARIC-Maßnahme 748 (Einfuhrkontrollen von Quecksilber) enthalten.

Die Ausfuhrbeschränkungen für Quecksilber, Quecksilberverbindungen, Quecksilbergemische und mit Quecksilber versetzte Produkte sind in der TARIC-Maßnahme 749 (Quecksilber-Ausfuhrkontrolle) enthalten.

Eine Liste der Waren, die Ein- und Ausfuhrverboten und -beschränkungen unterliegen, findet man samt dazugehörigen KN-Codes in der VB-0840.

Auf der Website der Europäischen Kommission können in der TARIC-Datenbank die zu codierenden Bedingungen zu den betroffenen KN-Codes abgefragt werden.

Bundesministerium für Finanzen, 26. November 2024

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 2017/852 , ABl. Nr. L 137 vom 24.05.2017 S. 1

Schlagworte:

Quecksilber, Amalgam

Verweise:

VB-0840

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