Am 1. Juli 2024 trat das Tiergesundheitsgesetz 2024 (TGG 2024) in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes trat das Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 außer Kraft.
Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1130 vom 19. April 2024 werden mit Wirksamkeit ab dem 16. September 2024 Belarus und Russland von der Liste der Gebiete und Drittländer gestrichen, für welche gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 eine Ausnahme der Testpflicht zur Titrierung von Antikörpern bei Haushunden, -katzen und -frettchen gilt, wenn sie in einen Mitgliedstaat verbracht werden.
Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2744 wurde das Muster der privaten Bestätigung durch die Unternehmer, die haltbare zusammengesetzte Erzeugnisse in die Union verbringen, abgeändert. Das neue Muster ist in der Anlage 3 der VB-0320 abgebildet.
Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1674 wurden folgende zusammengesetzte Erzeugnisse in die Liste der zusammengesetzten Erzeugnisse, die von amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen ausgenommen sind, aufgenommen:
- ex 1902 19: Teigwaren, Nudeln und Couscous, wenn die Anforderungen des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2021/630 erfüllt sind.
- ex 1904 10, ex 1904 20, ex 1904 90: Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, Lebensmittel aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide, wenn die Anforderungen des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2021/630 erfüllt sind (z. B. Frühstücksgetreideprodukte, Müsli, Granola).Lebensmittel auf der Grundlage von Reis oder anderem Getreide, wenn die Anforderungen des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe a erfüllt der Delegierten Verordnung (EU) 2021/630 sind.
- ex 2103: Miso, das eine kleine Menge Fischbrühe enthält, und Sojasoße, die eine kleine Menge Fischbrühe enthält, wenn die Anforderungen des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe a erfüllt der Delegierten Verordnung (EU) 2021/630 sind.
Bundesministerium für Finanzen, 14. August 2024
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | TGG 2024, Tiergesundheitsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 53/2024 |
Schlagworte: | Tiere, Heimtiere |
Verweise: | VB-0320 |