17.2 Antrag des Steuerpflichtigen (§ 63 Abs. 1 EStG 1988
Der Arbeitnehmer kann im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung einen (niedrigeren) Freibetrag beantragen oder bis einschließlich der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 auf die Ausstellung eines Freibetragsbescheides verzichten. Ein von den Freibeträgen des entsprechenden Einkommensteuerbescheides abweichender höherer Freibetrag kann - ausgenommen gemäß § 63 Abs. 3 EStG 1988Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 63 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 63 Abs. 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988