Der Abgabepflichtige hat die Erstattung der Prämie auf dem amtlichen Vordruck (Abgabenerklärung) im Wege der Zukunftsvorsorgeeinrichtung zu beantragen. Als amtlicher Vordruck gilt die im Anhang zur V des Bundesministers für Finanzen betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß
§ 108g EStG 1988 kundgemachte Abgabenerklärung (Lager Nr. E 108g).
Die Abgabenerklärung hat die Höhe der Beiträge, für die die Prämienerstattung beantragt wird, und die Widmung über die Bindung dieser Beiträge zu enthalten.
In der Abgabenerklärung muss auch die Sozialversicherungsnummer (§ 30c ASVGSozialversicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum des Antragstellers anzuführen.