Die Arbeitsrichtlinie Verbrauchsteuern (VS-1000) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und sonstigen Organen der Finanzverwaltung in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zu vollziehenden Regelungen dar.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in der Arbeitsrichtlinie auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
Bundesministerium für Finanzen, 10. April 2024