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33a.4 Sonderausgaben

BMF2021-0.834.94320.12.2021

33A VERANLAGUNG BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGER ARBEITNEHMER

Rz 1241j
Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen (siehe Rz 578). Das Sonderausgabenpauschale ist letztmalig in der Veranlagung 2020 zu berücksichtigen.

Zusatzinformationen:

Betroffene Normen:

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