Erfolgt ein Lohnsteuerabzug, obwohl ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich kein Besteuerungsrecht zuweist, liegt die Zuständigkeit für die Lohnsteuerrückerstattung bei beschränkt Steuerpflichtigen beim Finanzamt für Großbetriebe.
Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 102 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988