3.1.5. Verwendung von Datenbanken
Hat der Abgabepflichtige eine Margenermittlung im Wege einer Datenbankrecherche durchgeführt, sind der Abgabenbehörde alle Informationen über den eingeschlagenen Suchprozess offenzulegen, sodass dieser im Rahmen der technischen Möglichkeiten nachvollziehbar und prüfbar ist.Zur Erlangung von Beweiskraft eines datenbankgestützten Nettomargenvergleichs sind insbesondere folgende Informationen erforderlich:- Genaue Angaben zur Datenbank (Name, Anbieter, Version);
- Geographische Suche bzw. Einschränkung auf Region,
- Erläuterung der in der Datenbank zu Grunde gelegten Branchenklassifizierung (Industriecodes) und Begründung für die ausgewählte Branche,
- Angabe des verwendeten Unabhängigkeitskriteriums (up-stream und down-stream),
- Angabe des Konsolidierungscodes der verwendeten Finanzdaten (Ausschluss konsolidierter Daten),
- Auswahl des Zeitraums bzw. der herangezogenen Wirtschaftsjahre (zur Verwendung von Mehrjahresdaten vgl. Rz 75),
- Erläuterung von allfälligen weiteren Eingrenzungen anhand bestimmter Kennzahlen zur Erhöhung der Vergleichbarkeit (zB Umsatzgröße, Mitarbeiterzahl oder andere Bilanz- bzw. GuV-Kennzahlen);
Darstellung der Auswahlschritte (Suchschritte) und der Gründe für deren Anwendung vor dem Hintergrund des Funktions- und Risikoprofils des geprüften Unternehmens, zB:
- Benennung aller Unternehmen (samt Ausprägung des Gewinnindikators, sofern vorhanden), die im Rahmen eines manuellen Auswahlverfahrens, dh. auf Grund subjektiver Beurteilung ausgeschieden wurden, sowie Darlegung der jeweiligen Gründe für das Ausscheiden (zB mangelnde Verfügbarkeit von Finanzdaten oder mangels vergleichbarem Funktions- und Risikoprofil [Unternehmen in Gründung, Verlustunternehmen etc.]),
- nachvollziehbare Darlegung der angestellten Internetrecherchen und anderer Bemühungen zur Gewährleistung ausreichender Vergleichbarkeit bei den zum Vergleich herangezogenen Unternehmen;
Darstellung des qualitativen (manuellen) Screenings:
- Erläuterung der gegebenenfalls vorgenommenen Anpassungsrechnungen inkl. Berechnungsgrundlagen;
- Erläuterung hilfsweise eingesetzter Berechnungsmodelle, Softwareprogramme und Makros;
- Darstellung des finalen Samples an Vergleichsunternehmen samt eindeutigem Identifikationsmerkmal (zB ORBIS-Nummer).