Bis 31.12.2015 fielen alle derartigen Umsätze unter § 10 Abs. 2 Z 14 UStG 1994 und unterlagen dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10%.
Randzahlen 1446 bis 1447: derzeit frei.1
1 Redaktionelle Anmerkung: Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde anlässlich der Wartung 2015 die neue Randzahl 1449 als Rz 1448 eingefügt. Gemäß Rz 1445 sollte Randzahl 1448 aber derzeit frei sein. Im Rahmen einer Korrektur am 14. Oktober 2016 wurde der diesbezügliche Vermerk in Rz 1445 daher entsprechend adaptiert.
Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 10 Abs. 3 Z 10 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994