- Rentenzahlungen mit Inlandsbezug (Rentenempfänger ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig oder es liegt eine Rente über eine Liegenschaft in Österreich vor),
- Versicherungsprämien an in Österreich zugelassene Versicherungsgesellschaften,
- Schaffung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen im Inland,
- Sanierung von Wohnraum im Inland,
- inländische Genussscheine, junge Aktien und Wohnsparaktien,
- Beiträge an in Österreich anerkannte inländische Kirchen und Religionsgesellschaften,
- Steuerberatungskosten an im Inland befugte Personen für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärung,
- Zuwendungen an inländische Empfänger im Sinne des § 4a EStG 1988
Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 18 Abs. 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988