Die Befreiung von der Börsenumsatzsteuer galt für die Einbringung von Wertpapieren (Schuldverschreibungen, Dividendenwerte) auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft.
Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 1 Z 6 NeuFöG, Neugründungs-Förderungsgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999