12 Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988)
12.2 Verlustabzug
Zur Behandlung von Verlusten, die von unbeschränkt Steuerpflichtigen im Ausland erzielt worden sind, siehe Rz 198 ff.Randzahlen 4539 bis 4600: derzeit frei
12 Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988)
12.2 Verlustabzug
Zur Behandlung von Verlusten, die von unbeschränkt Steuerpflichtigen im Ausland erzielt worden sind, siehe Rz 198 ff.Randzahlen 4539 bis 4600: derzeit frei