Kapitalgesellschaft (siehe Rz 1196 ff) | |
Kriterien zur steuerlichen Anerkennung sind auch für Rechtsbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern von Bedeutung | VwGH 26.5.1993, 89/13/0082 |
Fremdunüblichkeit der Bürgschaftsübernahme eines Rechtsanwaltes bei Verknüpfung der Erlangung einer Syndikusposition und gleichzeitiger Übernahme einer Beteiligung an jener GmbH, deren Syndikus er werden soll | VwGH 30.9.1999, 97/15/0101 |
Fremdüblichkeit von Verträgen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschaftern | VwGH 5.10.1994, 94/15/0036 |
Verdeckte Ausschüttung bei fehlender Darlehensverzinsung einer GmbH gegenüber nahe stehenden Gesellschafter | VwGH 26.5.1999, 99/13/0039 |
Vereinbarungen zwischen Ein-Mann-Gesellschaft und Gesellschafter unterliegen Fremdvergleich | VwGH 14.4.1993, 91/13/0194 |
Klarer Inhalt von Vereinbarungen - Allgemeines Grundsätze (siehe Rz 1130 ff) | |
Pflicht zur Aufklärung unklarer Vertragsgestaltungen durch den sich darauf Berufenden | VwGH 29.6.1995, 93/15/0115 |
Erfordernis des Festhaltens wesentlicher Vertragspunkte | VwGH 22.9.1992, 88/14/0074 |
Abweichen von allgemein üblichen Vertragsinhalten | VwGH 6.10.1992, 88/14/0045 |
Keine laufende Aufzeichnung von Leistungsbeziehungen | VwGH 6.10.1992, 89/14/0078 |
Kollektivvertrag (siehe Rz 1158) | |
Bei Gehaltszahlungen hinsichtlich der Einstufung in die richtige Verwendungsgruppe und für deren Höhe (insb. im Hinblick auf auch fremdübliche Überbezahlungen) heranzuziehen | VwGH 29.7.1997, 93/14/0056 |
Anhaltspunkt für Fremdüblichkeit der Entlohnung | VwGH 15.3.1995, 92/13/0271 |
Fremdunüblichkeit von unter dem Kollektivvertrag liegenden Gehaltszahlungen | VwGH 16.11.1993, 90/14/0083 |
Konkludentes Verhalten (siehe Rz 1181) das mit ausreichender Deutlichkeit nach außen dringt, kann eine Mitunternehmerschaft begründen | VwGH 13.10.1987, 87/14/0114 |
Lebensversicherung Unüblichkeit der Übernahme der Prämie, wenn in Gesamtausstattung nicht gedeckt | VwGH 12.1.1983, 81/13/0004 |
Lohnzahlungen (siehe Rz 1148 ff) siehe Gehaltszahlungen | siehe Erkenntnis bei Abschn. 5.4.6.2 u "Gehaltszahlungen" |