Echte stille Gesellschaft (siehe Rz 1190 ff) | |
Erfordernis der Bekanntgabe gegenüber dem zuständigen Finanzamt und des Erfüllens der sonstigen Kriterien | VwGH 13.2.1991, 89/13/0223 |
Erfordernis der Anzeige beim sachlich zuständigen Finanzamt | VwGH 27.5.1998, 95/13/0171 |
Einer als Äquivalent für erbrachte Arbeitsleistungen anzusehende Entlohnung liegt ein Dienstverhältnis zu Grunde. | VwGH 10.9.1998, 93/15/0051 |
"GmbH und Still(er Gesellschafter)" unterliegt auch dann dem Fremdvergleich, wenn zwar keinerlei familiäre, aber entsprechende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen | VwGH 23.6.1998, 93/14/0192 |
Fremdunüblichkeit einer Beteiligung eines Lehrlings zu Beginn des Lehrverhältnisses mit 20% des Gewinnes | VwGH 13.2.1991, 89/13/0223 |
Nach der Lebenserfahrung beteiligt sich ein gesellschaftsfremder Dritter nicht zu einem Zeitpunkt, in dem der gänzliche Verlust der Einlage absehbar war | VwGH 25.6.1997, 94/15/0118 |
Ehegattenvereinbarungen (siehe Rz 1134, 1147 und 1224) | |
Verstösse gegen das Notariatszwanggesetz führen nicht zur Unbeachtlichkeit des Rechtsgeschäfts | VwGH 25.10.1994, 94/14/0067 |
Gütergemeinschaft bewirkt nicht, dass Einkünfte von vornherein beiden Ehegatten als zugeflossen gelten bzw. dass deshalb ein Gesellschaftsverhältnis besteht | VwGH 21.2.1996, 92/14/0041 |
Ausschluss eines Dienstverhältnisses bei Gütergemeinschaft | VwGH 5.12.1973, 0789/73 |
Abgeltungsanspruch gemäß § 98 ABGB | VwGH 23.4.1998, 95/15/0191 |
Zurechnung von Einnahmen ist nicht davon abhängig, auf welches Konto eine Zahlung überwiesen wurde | VwGH 24.1.1990, 88/13/0243 |
Eheliche Wohnung (siehe Rz 1161 ff und Rz 1206 ff) Allgemeine Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen | VwGH 27.5.1998, 98/13/0084 |
Einmann-GmbH (siehe Rz 1142 ff) | VwGH 14.12.1993, 90/14/0264 |
Ermittlungsverfahren oftmalig Voraussetzung für die Überprüfung von Angehörigenvereinbarungen, wobei Verfahrensgrundsätze der BAO zu beachten sind | VwGH 15.12.1992, 89/14/0154 |
Familienhafte Mitarbeit (siehe Rz 1142 ff) | |
Rechtsgrundlage sind nicht unmittelbar aktualisierte Entgeltsvorstellungen, sondern zB Erbringung eines Beitrages zur Befriedigung der Familienbedürfnisse, Erwerb von Erfahrung oder Erweis der Tauglichkeit für Nachfolge als Betriebsinhaber | VwGH 4.9.1992, 91/13/0196 |
typische Tätigkeiten: zB Rasenmähen, Streicharbeiten | VwGH 29.1.1991, 89/14/0088 |
typische Tätigkeiten: zB Reinigungsarbeit, Telefondienst, Botengänge | VwGH 24.6.1999, 97/15/0070 |
typische Tätigkeiten: zB gelegentliche Chauffeurdienste, Bankerledigungen | VwGH 22.2.2000, 99/14/0082 |
Tätigwerden ausschließlich in der Freizeit spricht für familienhafte Mitarbeit | VwGH 21.10.1986, 86/14/0042 |
Getrennte Betrachtung bei Tätigwerden in einem Dienstverhältnis in einem Bereich und in familienhafter Mitarbeit in anderem Bereich | VwGH 21.10.1986, 86/14/0042 |
Tätigwerden in der Freizeit oder im Urlaub | VwGH 21.10.1986, 86/14/0042 |
Fremdunüblichkeit der Ausrichtung der Entlohnung an einer gesetzlichen Regelung (betreffend Bagatellregelung des § 21 Abs. 6 UStG 1972) | VwGH 21.3.1996, 92/15/0055 |
Lohnzahlungen eines öffentlich Bediensteten für Telefondienst | VwGH 27.6.1989, 88/14/0112 |
Familienhafte Mitarbeit in bäuerlichen Kreisen | VwGH 30.6.1988, 87/16/0026 |
Wartungsarbeiten am väterlichen PKW gegen jährlichen Einmalbetrag von S 3.000 (218,02 Euro) bis S 4.000 (290,69 Euro) | VwGH 17.5.1989, 88/13/0038 |
Aushilfslöhne an den die Mittelschule besuchenden Sohn für einfachste Arbeiten (zB Kleben von Etiketten) | VwGH 13.9.1989, 88/13/0042 |
Hilfeleistung bei Errichtung einer Arztpraxis | VwGH 30.1.1990, 89/14/0162 |
Bezahlung der Grabpflege als Entlohnung für Wäschereidienste in einem Hotelbetrieb | VwGH 19.10.1988, 86/13/0155 |
Fallweise Lenkertätigkeit | VwGH 26.3.1985, 84/14/0059 |
Keine Beschränkung der familiären Beistandsleistung auf ein bestimmtes Alter | VwGH 25.2.1997, 92/14/0039 |
Abgeltungsbeträge iSd § 98 ABGB | VwGH 21.7.1993, 91/13/0163 |
Taschengeldähnlicher Entgeltscharakter | VwGH 25.2.1997, 92/14/0039 |
Firmenwert Gründet sich die Leistung eines überhöhten Erwerbspreises auf ausserbetriebliche Umstände, kann sich ein Firmenwert nur insoweit ergeben, als auch ein Fremder bereit wäre, einen den Wert der Aktiva übersteigenden Wert aufzuwenden | VwGH 21.10.1999, 94/15/0117 |
Freie Verpflegung (siehe Rz 1165) | |
Wenn auch anderen Dienstnehmern gewährt und branchenüblich, kein Unterhalt iSd § 94 ABGB | VwGH 19.5.1987, 85/14/0118 |
Üblicherweise Unterhaltsaufwendung gemäß § 20 EStG 1988 | VwGH 30.9.1980, 1421/79 |
Fremdvergleich - Allgemeine Grundsätze (siehe Rz 1138 ff) | |
Erfordernis des Vorliegens zu Beginn der Vereinbarung | VwGH 14.4.1993, 91/13/0194 |
Voraussetzung eines geklärten Sachverhaltes | VwGH 15.3.1995, 92/13/0271 |
Grundsätzliche Bedachtnahme auf Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüberstehenden Personen | VwGH 25.10.1994, 94/14/0067 |
Zwischen Fremden nicht vorkommende Beziehungen sind nach dem Verhalten anderer nahe stehender Personen zu beurteilen | VwGH 25.10.1994, 94/14/0067 |
Maßgeblichkeit der im Wirtschaftsleben geübten Praxis | VwGH 21.3.1996, 95/15/0092 |