Beispiel:
Ein Steuerpflichtiger zahlt in einen Pensionsinvestmentfonds jährlich 1.500 Euro ein. Die Prämie wurde für 1.000 Euro geleistet. Das gesamte Guthaben wird als Einmalprämie in eine Pensionszusatzversicherung übertragen. Rentenleistungen hinsichtlich der auf 1.000 Euro entfallenden Leistungen sind steuerfrei. Die auf die restlichen 500 Euro entfallenden Rentenzahlungen sind gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 zu versteuern.
Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 108a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988