Sowohl die Einkommensteuer-(Lohnsteuer-)Erstattungen (Prämienerstattungen) als auch die zurückgeforderten Prämien sind Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung (§ 108a Abs. 6 EStG 1988) und unterliegen daher nicht der Einkommensteuer.
Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
§ 108a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988