12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988)
12.8 ABC der außergewöhnlichen Belastungen
Zahlungen, die aus Anlass einer Geschäftsführerhaftung (§ 9 BAO) angefallen sind, sind keine außergewöhnliche Belastung (betreffend Werbungskosten siehe Rz 366a).Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 34 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
