Stichwort/Leitsatz  | Erkenntnisse  | 
Abfertigung (siehe Rz 1167)  | |
Fremdunüblichkeit einer freiwilligen - familienfremden Dienstnehmern nicht gewährten - Abfertigung  | |
Fremdunüblich, wenn an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet  | |
Abgeltungsbeträge gemäß § 98 ABGB (siehe Rz 1147) familienhafter Natur, keine Betriebsausgaben  | |
Allgemeine Kriterien für Angehörigenvereinbarungen (siehe Rz 1130 ff) Publizität, eindeutiger und klarer Inhalt, Fremdvergleich  | |
Angehörige - Personenkreis (siehe Rz 1129)  | |
Angemessenheit - Allgemein  | |
Gehälter siehe "Gehaltszahlungen"  | hinsichtlich der Judikaturfundstellen vgl. die bei den jeweiligen Stichwörtern angeführten Erkenntnis  | 
Geschäftsführerbezüge siehe "Gesellschafter-Geschäftsführer"  | |
Gewinnbeteiligung des echten stillen Gesellschafters siehe "Stille Gesellschaft"  | |
Mietzins siehe "Mietvertrag"  | |
Sponsorleistungen siehe "Sponsorzahlungen"  | |
Taschengeldähnliches Leistungsentgelt  | |
Unangemessen hohes Leistungsentgelt  | |
Bereitschaftsdienst (bei Dienstverhältnis)  | |
Fremdunüblichkeit bei Nichtvorliegen einer Vereinbarung, ob Telefondienst Bereitschaftsdienst oder Vollarbeitszeit darstellt  | |
Fremdunüblichkeit bei Bestehen eines Großteiles der Arbeitsleistung in Bereitschaftsdienst  | |
Betriebsübergabe (siehe Rz 1221) Zulässigkeit des Fremdvergleiches bei Unentgeltlichkeit  | VwGH 19.9.1989, 86/14/0157  | 
Beweiswürdigung (siehe Rz 1130 ff) Vornahme anhand von Fremdvergleich, klarer Inhalt, Publizität  | |
Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
 
