Besorgt ein Lehrer Unterrichtsunterlagen und erhält er die Kosten von den Schülern ersetzt, liegen keine Werbungskosten vor.
Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 16 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Besorgt ein Lehrer Unterrichtsunterlagen und erhält er die Kosten von den Schülern ersetzt, liegen keine Werbungskosten vor.
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Betroffene Normen: