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3.3.20 Getränke im Betrieb (§ 3 Abs. 1 Z 18 EStG 1988)

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

3 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988)

3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen

Rz 100
Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei, wobei es gleichgültig ist, um welche Art von Getränken es sich handelt.

Zusatzinformationen:

Betroffene Normen:

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