3 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988)
3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen
Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei, wobei es gleichgültig ist, um welche Art von Getränken es sich handelt.Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 3 Abs. 1 Z 18 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
