European Case Law Identifier: ECLI:AT:OGH0002:1976:0050OB00545.76.0511.000
Rechtsgebiet: Zivilrecht
Spruch:
Eine Vollmacht des zu seinem mittlerweiligen Stellvertreter bestellten Rechtsanwaltes Dr. H* P*, der die Revisionsbeantwortung erstattet hat, liegt nicht vor.
Rechtliche Beurteilung
Eine solche Bestellung bewirkt aber nicht den Eintritt in das Vollmachtsverhältnis mit der Partei (SZ 44/43).
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