OGH 5Ob545/76

OGH5Ob545/7611.5.1976

Die Akten werden mit dem Hinweis zurückgestellt, dass das Verfahren im Hinblick auf die Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft durch den emeritierten Dr. W* S* gemäß § 160 ZPO unterbrochen ist und auch die Revision der klagenden Partei nicht mehr an ihn zugestellt werden konnte.

European Case Law Identifier: ECLI:AT:OGH0002:1976:0050OB00545.76.0511.000

Rechtsgebiet: Zivilrecht

 

Spruch:

Eine Vollmacht des zu seinem mittlerweiligen Stellvertreter bestellten Rechtsanwaltes Dr. H* P*, der die Revisionsbeantwortung erstattet hat, liegt nicht vor.

Rechtliche Beurteilung

Eine solche Bestellung bewirkt aber nicht den Eintritt in das Vollmachtsverhältnis mit der Partei (SZ 44/43).

 

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