Versäumung der Berufungsfrist durch einen Rechtsanwalt, der einen Antrag auf Bescheidbegründung kurz vor Ablauf der Berufungsfrist einbrachte. Zustellbevollmächtigung bei mehreren Vertretern.
Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2012/13/0051 eingebracht. Mit Erkenntnis v. 26.2.2014 als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 245 Abs. 4 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |