Zurückweisung als verspätet bzw. nicht zulässig. Fristerstreckungsantrag erfasste nicht die Wiederaufnahmebescheide bzw. war gar keine Wiederaufnahme erfolgt
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 273 Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |