Zahl der Mandate für die Wahl des Nationalrates

Alte FassungIn Kraft seit 22.2.1983

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt.

§ 0

Zahl der Mandate für die Wahl des Nationalrates

Kurztitel

Zahl der Mandate für die Wahl des Nationalrates

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 103/1983

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.02.1983

Außerkrafttretensdatum

31.12.1983

Index

10/04 Wahlen

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt.

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Inneres vom 17. Feber 1983 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Nationalrates

StF: BGBl. Nr. 103/1983

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Nationalrats-Wahlordnung 1971, BGBl. Nr. 391/1970, wird kundgemacht:

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10000751

Dokumentnummer

NOR11000753

alte Dokumentnummer

N1198310523N

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