Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Winterfahrverbotskalender 2020
Kurztitel
Winterfahrverbotskalender 2020
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
31.12.2019
Außerkrafttretensdatum
14.03.2020
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der für die A 12 Inntalautobahn und die A 13 Brennerautobahn an bestimmten Samstagen im Winter 2020 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Winterfahrverbotskalender 2020)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2019, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20010891
Dokumentnummer
NOR40220479
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