VRV 2015 – Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

Alte FassungIn Kraft seit 20.10.2015

VRV 2015 § 0

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

Kurztitel

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 313/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

20.10.2015

Außerkrafttretensdatum

23.01.2018

Abkürzung

VRV 2015

Index

30/01 Finanzverfassung

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015

StF: BGBl. II Nr. 313/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2012, wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Geltungsbereich

§ 2. Haushaltsgrundsatz

§ 3. Ordnung, Struktur und Bestandteile der Haushalte

2. Abschnitt
Voranschlag

§ 4. Zeitraum der Veranschlagung

§ 5. Bestandteile des Voranschlags

§ 6. Gliederung des Voranschlags

§ 7. Allgemeine Grundsätze der Veranschlagung

§ 8. Ertrags- und Aufwandsgruppen im Ergebnisvoranschlag

§ 9. Finanzierungswirksame und nicht finanzierungswirksame Erträge und Aufwendungen

§ 10. Veranschlagungsregeln im Ergebnisvoranschlag

§ 11. Auszahlungs- und Einzahlungsgruppen im Finanzierungsvoranschlag

§ 12. Ausnahmen von der Veranschlagung im Finanzierungsvoranschlag (nicht voranschlagswirksame Gebarung

3. Abschnitt
Rechnungsabschluss

§ 13. Grundsätze des Rechnungsabschlusses

§ 14. Zeitliche Abgrenzung

§ 15. Bestandteile des Rechnungsabschlusses

§ 16. Voranschlagsvergleichsrechnungen

§ 17. Nettoergebnis und Nettofinanzierungssaldo

§ 18. Gliederung der Vermögensrechnung

§ 19. Ansatz- und Bewertungsregeln

§ 20. Liquide Mittel

§ 21. Forderungen

§ 22. Vorräte

§ 23. Beteiligungen

§ 24. Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte

§ 25. Kulturgüter (Sachanlagen)

§ 26. Verbindlichkeiten

§ 27. Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven

§ 28. Rückstellungen

§ 29. Rückstellungen für Prozesskosten

§ 30. Rückstellungen für Haftungen

§ 31. Rückstellungen für Pensionen (Wahlrecht)

§ 32. Finanzschulden

§ 33. Aktive Finanzinstrumente

§ 34. Derivative Finanzinstrumente

§ 35. Nettovermögen

§ 36. Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers)

§ 37. Beilagen zum Rechnungsabschluss

4. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 38. Erstellung der Eröffnungsbilanz

§ 39. Übergangsbestimmungen

§ 40. Inkrafttreten

Anlagen

Anlage 1a: Ergebnishaushalt

Anlage 1b: Finanzierungshaushalt

Anlage 1c: Vermögenshaushalt

Anlage 1d: Nettovermögensveränderungsrechnung

Anlage 1e: Darstellung - Ergebnishaushalt nach § 1 Abs. 2

Anlage 1f: Darstellung - Vermögenshaushalt nach § 1 Abs. 2

Anlage 2: Funktionelle Gliederung - Ansatzverzeichnis

Anlage 3a: Kontenplan und Kontenzuordnungen – Länder

Anlage 3b: Kontenplan und Kontenzuordnungen – Gemeinden

Anlage 4: Personaldaten gemäß ÖSTP

Anlage 5a: Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Länder)

Anlage 5b: Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Gemeinden )

Anlage 6a: Nachweis über Transferzahlungen

Anlage 6b: Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven

Anlage 6c: Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst

Anlage 6d: Nachweis über Kassenstärker

Anlage 6e: Einzelnachweis über Geldverbindlichkeiten

Anlage 6f: Nachweis über Finanzschulden von Krankenanstalten oder –betriebsgesellschaften der Länder (einschließlich Wien)

Anlage 6g: Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen

Anlage 6h: Anlagenspiegel

Anlage 6i: Liste der nicht bewerteten Kulturgüter

Anlage 6j: Leasingspiegel

Anlage 6k: Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft

Anlage 6l: Nachweis über verwaltete Einrichtungen

Anlage 6m: Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der Gebietskörperschaft aufgrund einer durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50%

Anlage 6n: Nachweis über aktive Finanzinstrumente

Anlage 6o: Einzelnachweis über aktive Finanzinstrumente

Anlage 6p: Nachweis über derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft

Anlage 6q: Einzelnachweis über Risiken von Finanzinstrumenten

Anlage 6r: Rückstellungsspiegel

Anlage 6s: Haftungsnachweise

Anlage 6t: Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger und pensionsbezogene Aufwendungen

Anlage 6u: Nachweis über die nicht voranschlagswirksam verbuchten Ein- und Auszahlungen (Länder)

Anlage 6v: Nachweis über die nicht voranschlagswirksam verbuchten Ein- und Auszahlungen (Gemeinden)

Anlage 7: Nutzungsdauertabelle

Schlagworte

Ertragsgruppe, Auszahlungsgruppe, Ansatzregel, Voranschlagsquerschnitt, Ruhegenussempfänger, Einzahlung

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2018

Gesetzesnummer

20009319

Dokumentnummer

NOR40175510

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)