VRV 2015 § 0
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
Kurztitel
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
20.10.2015
Außerkrafttretensdatum
23.01.2018
Abkürzung
VRV 2015
Index
30/01 Finanzverfassung
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2012, wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Haushaltsgrundsatz
§ 3. Ordnung, Struktur und Bestandteile der Haushalte
2. Abschnitt
Voranschlag
§ 4. Zeitraum der Veranschlagung
§ 5. Bestandteile des Voranschlags
§ 6. Gliederung des Voranschlags
§ 7. Allgemeine Grundsätze der Veranschlagung
§ 8. Ertrags- und Aufwandsgruppen im Ergebnisvoranschlag
§ 9. Finanzierungswirksame und nicht finanzierungswirksame Erträge und Aufwendungen
§ 10. Veranschlagungsregeln im Ergebnisvoranschlag
§ 11. Auszahlungs- und Einzahlungsgruppen im Finanzierungsvoranschlag
§ 12. Ausnahmen von der Veranschlagung im Finanzierungsvoranschlag (nicht voranschlagswirksame Gebarung
3. Abschnitt
Rechnungsabschluss
§ 13. Grundsätze des Rechnungsabschlusses
§ 14. Zeitliche Abgrenzung
§ 15. Bestandteile des Rechnungsabschlusses
§ 16. Voranschlagsvergleichsrechnungen
§ 17. Nettoergebnis und Nettofinanzierungssaldo
§ 18. Gliederung der Vermögensrechnung
§ 19. Ansatz- und Bewertungsregeln
§ 20. Liquide Mittel
§ 21. Forderungen
§ 22. Vorräte
§ 23. Beteiligungen
§ 24. Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte
§ 25. Kulturgüter (Sachanlagen)
§ 26. Verbindlichkeiten
§ 27. Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven
§ 28. Rückstellungen
§ 29. Rückstellungen für Prozesskosten
§ 30. Rückstellungen für Haftungen
§ 31. Rückstellungen für Pensionen (Wahlrecht)
§ 32. Finanzschulden
§ 33. Aktive Finanzinstrumente
§ 34. Derivative Finanzinstrumente
§ 35. Nettovermögen
§ 36. Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers)
§ 37. Beilagen zum Rechnungsabschluss
4. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 38. Erstellung der Eröffnungsbilanz
§ 39. Übergangsbestimmungen
§ 40. Inkrafttreten
Anlagen
Anlage 1a: Ergebnishaushalt
Anlage 1b: Finanzierungshaushalt
Anlage 1c: Vermögenshaushalt
Anlage 1d: Nettovermögensveränderungsrechnung
Anlage 1e: Darstellung - Ergebnishaushalt nach § 1 Abs. 2
Anlage 1f: Darstellung - Vermögenshaushalt nach § 1 Abs. 2
Anlage 2: Funktionelle Gliederung - Ansatzverzeichnis
Anlage 3a: Kontenplan und Kontenzuordnungen – Länder
Anlage 3b: Kontenplan und Kontenzuordnungen – Gemeinden
Anlage 4: Personaldaten gemäß ÖSTP
Anlage 5a: Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Länder)
Anlage 5b: Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Gemeinden )
Anlage 6a: Nachweis über Transferzahlungen
Anlage 6b: Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven
Anlage 6c: Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst
Anlage 6d: Nachweis über Kassenstärker
Anlage 6e: Einzelnachweis über Geldverbindlichkeiten
Anlage 6f: Nachweis über Finanzschulden von Krankenanstalten oder –betriebsgesellschaften der Länder (einschließlich Wien)
Anlage 6g: Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen
Anlage 6h: Anlagenspiegel
Anlage 6i: Liste der nicht bewerteten Kulturgüter
Anlage 6j: Leasingspiegel
Anlage 6k: Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft
Anlage 6l: Nachweis über verwaltete Einrichtungen
Anlage 6m: Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der Gebietskörperschaft aufgrund einer durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50%
Anlage 6n: Nachweis über aktive Finanzinstrumente
Anlage 6o: Einzelnachweis über aktive Finanzinstrumente
Anlage 6p: Nachweis über derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft
Anlage 6q: Einzelnachweis über Risiken von Finanzinstrumenten
Anlage 6r: Rückstellungsspiegel
Anlage 6s: Haftungsnachweise
Anlage 6t: Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger und pensionsbezogene Aufwendungen
Anlage 6u: Nachweis über die nicht voranschlagswirksam verbuchten Ein- und Auszahlungen (Länder)
Anlage 6v: Nachweis über die nicht voranschlagswirksam verbuchten Ein- und Auszahlungen (Gemeinden)
Anlage 7: Nutzungsdauertabelle
Schlagworte
Ertragsgruppe, Auszahlungsgruppe, Ansatzregel, Voranschlagsquerschnitt, Ruhegenussempfänger, Einzahlung
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2018
Gesetzesnummer
20009319
Dokumentnummer
NOR40175510
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