Vorübergehende sachliche Immunität von Kulturgut-Leihgaben zum Zweck der öffentlichen Ausstellung

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2003

§ 0

Vorübergehende sachliche Immunität von Kulturgut-Leihgaben zum Zweck der öffentlichen Ausstellung

Kurztitel

Vorübergehende sachliche Immunität von Kulturgut-Leihgaben zum Zweck der öffentlichen Ausstellung

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 133/2003

Inkrafttretensdatum

31.12.2003

Außerkrafttretensdatum

19.05.2006

Langtitel

Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von

Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Nationalstiftung für

Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz)

erlassen wird, das Einkommensteuergesetz 1988, das

Bundesfinanzgesetz 2003 und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert

werden, ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von

Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2003

bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2003 - BÜG 2003),

erlassen wird, das ERP-Fonds-Gesetz und das

Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, das Bundesgesetz über

die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu

Ausstellungen der Bundesmuseen erlassen wird sowie das ASFINAG-

Gesetz geändert wird (Wachstums- und Standortgesetz 2003)

(NR: GP XXII RV 313 AB 324 S. 40 . BR: 6921 AB 6935 S. 704.)

StF: BGBl. I Nr. 133/2003

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