Veterinärwesen – Zusammenarbeit (Tschechische R)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1993

1. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt. 2. Das Abkommen gilt durch den Beitritt zur EU als beendet (vgl. BGBl. III Nr. 85/2004).

§ 0

Veterinärwesen – Zusammenarbeit (Tschechische R)

Kurztitel

Veterinärwesen – Zusammenarbeit (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 510/1981

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

28.07.2004

Unterzeichnungsdatum

14.03.1979

Index

89/09 Veterinärrecht

Beachte

1. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

2. Das Abkommen gilt durch den Beitritt zur EU als beendet (vgl. BGBl. III Nr. 85/2004).

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Veterinärwesens

StF: BGBl. Nr. 510/1981

Änderung

BGBl. III Nr. 123/1997

BGBl. III Nr. 85/2004

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Durchführung des in Art. 11 vorgesehenen Notenaustausches wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung am 13. Juli 1981 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik,

geleitet von dem Bestreben, die gegenseitige Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Veterinärwesens mit dem Ziele zu erweitern und zu vertiefen, die Gefahren, die Tierkrankheiten für die Volkswirtschaft und die Gesundheit der Bevölkerung der beiden Länder darstellen, zu vermindern, und

geleitet von dem Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiter zu entwickeln,

haben beschlossen, das folgende Abkommen abzuschließen:

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2020

Gesetzesnummer

10010424

Dokumentnummer

NOR11010643

alte Dokumentnummer

N8198147651L

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