Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung im Kalenderjahr 2015 jedenfalls erfüllen

Alte FassungIn Kraft seit 06.3.2015

§ 0

Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung im Kalenderjahr 2015 jedenfalls erfüllen

Kurztitel

Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung im Kalenderjahr 2015 jedenfalls erfüllen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 44/2015

Inkrafttretensdatum

06.03.2015

Außerkrafttretensdatum

09.02.2016

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 39/2016).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2015 jedenfalls erfüllen

StF: BGBl. II Nr. 44/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 40/2014, wird verordnet:

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