Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben (BRD)

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.1985

1. Erfassungsstichtag: 1.1.2006 2. Der Notenwechsel wurde als Anlage 4 dokumentiert.

§ 0

Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben (BRD)

Kurztitel

Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 339/1970 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 12/1985

Typ

Vertrag - BRD

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.1985

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

17.04.1968

Index

49/04 Grenzverkehr

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik

Deutschland über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der

österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben

StF: BGBl. Nr. 339/1970

Änderung

BGBl. Nr. 383/1971

BGBl. Nr. 427/1973

BGBl. Nr. 493/1977

BGBl. Nr. 88/1978

BGBl. Nr. 463/1981

BGBl. Nr. 72/1984

BGBl. Nr. 12/1985

BGBl. Nr. 539/1986

BGBl. Nr. 166/1988

Sonstige Textteile

Nachdem der am 31. Mai 1967 in Wien unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben, dessen

Artikel 1 Absätze 2 und 3, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 13 Absätze 1 und 2, Artikel 14 und Artikel 15 Absatz 1 verfassungsändernde Bestimmungen enthalten, samt Anlagen und Briefwechsel und welcher also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom

Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom

Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen, vom Bundesminister für Bauten und Technik und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 17. April 1968

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Vertrag sind am 14. Oktober 1970 ausgetauscht worden; der Vertrag tritt somit gemäß seinem Artikel 25 Absatz 2 am 1. Dezember 1970 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und
der Präsident der Bundesrepublik Deutschland

sind übereingekommen, über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich beim Bau, bei der Instandhaltung oder Erneuerung von Staustufen und Grenzbrücken sowie beim Betrieb von Staustufen an der österreichisch-deutschen Grenze ergeben, einen Vertrag zu schließen. Sie haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich:

Herrn Dr. Lujo T o n c i c ` - S o r i n j ,

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,

Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland:

Herrn Dr. Josef L ö n s,

Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Wien, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben:

Anmerkung

1. Erfassungsstichtag: 1.1.2006

2. Der Notenwechsel wurde als Anlage 4 dokumentiert.

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2023

Gesetzesnummer

10005363

Dokumentnummer

NOR11005447

alte Dokumentnummer

N4197015784R

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