§ 0
Datenübermittlung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
Kurztitel
Datenübermittlung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
20.01.2003
Außerkrafttretensdatum
27.12.2019
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund § 14 Abs. 2 Kommunalsteuergesetz 1993 wird verordnet:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2020
Gesetzesnummer
20002336
Dokumentnummer
NOR30002571
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