Vermögensrecht der Malteser-Ordensritter

Alte FassungIn Kraft seit 15.7.1784

Mangels besonderer Inkrafttretensbestimmungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.

1. Die Vermögensunfähigkeit von Ordensgeistlichen, die die feierlichen Gelübde abgelegt haben, ist seit dem Reskript der Heiligen Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute vom 8.7.1974, kundgemacht in BGBl. Nr. 50/1976, nach ganz überwiegender Ansicht beseitigt; das vorliegende Hofdekret, das von einer Ausnahme von der Vermögensunfähigkeit für Malteserorden-Ritter ausgeht, ist demnach derzeit inhaltlich gegenstandslos. 2. Vgl. Zur Vermögensfähigkeit von Ordenspersonen auch § 356 ABGB, JGS Nr. 946/1811.

§ 0

Vermögensrecht der Malteser-Ordensritter

Kurztitel

Vermögensrecht der Malteser-Ordensritter

Kundmachungsorgan

JGS Nr. 315/1784 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.07.1784

Außerkrafttretensdatum

31.12.1999

Index

20/10 Priester, Ordensleute

Beachte

Mangels besonderer Inkrafttretensbestimmungen vor 1849 wird als Inkrafttretensdatum der Tag der Erlassung angenommen.

Langtitel

Hofdecret vom 15ten Julius 1784, an sämmtliche Appellationsgerichte, über resolvirten Vortrag der obersten Justizstelle vom 2ten.

StF: JGS Nr. 315/1784

Änderung

BGBl. I Nr. 191/1999 (1. BRBG) (NR: GP XX RV 1811 AB 2031

S. 179. BR: AB 6041 S. 657.)

Anmerkung

1. Die Vermögensunfähigkeit von Ordensgeistlichen, die die feierlichen Gelübde abgelegt haben, ist seit dem Reskript der Heiligen Kongregation für Ordensleute und Säkularinstitute vom 8.7.1974, kundgemacht in BGBl. Nr. 50/1976, nach ganz überwiegender Ansicht beseitigt; das vorliegende Hofdekret, das von einer Ausnahme von der Vermögensunfähigkeit für Malteserorden-Ritter ausgeht, ist demnach derzeit inhaltlich gegenstandslos.

2. Vgl. Zur Vermögensfähigkeit von Ordenspersonen auch § 356 ABGB, JGS Nr. 946/1811.

Schlagworte

Ritter, Ordensritter, Malteserorden, ewige Gelübde, Vermögensfähigkeit

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2025

Gesetzesnummer

10001604

Dokumentnummer

NOR11001626

alte Dokumentnummer

N2178412337T

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